Gartenanlagen

Die Kleingartenvereinigung e. V. Schweinfurt umfasst die Kleingärten am Schweinfurter Kreuz, in der Nähe des Schweinfurter Baggersees, und die Kleingärten am Hutrasen, in der Nähe des Saumains.

Ursprünglich befanden sich in der Kleingartenanlage am Hutrasen 450 Kleingärten, welche jedoch dem Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals zum Opfer fielen. Heute existieren am Hutrasen noch 29 Kleingärten.

Für die verlorenen Kleingärten wurde am Schweinfurter Kreuz Ersatz gefunden. Die Gartenanlage wurde 2011 um das Gelände der ehemaligen Gärterei Kunzmann auf 190 Kleingärten erweitert.

Zum Gießen haben alle Kleingärten einen Wasseranschluss. Ebenso steht zu bestimmten Uhrzeiten Strom für Rasenmäher & Co. zur Verfügung.

Bei der Bewirtschaftung der Gärten sind Bestimmungen einzuhalten.  Mindestens ein Drittel jedes Gartens muss mit Obst und Gemüse bebaut sein. Das Gartenhäuschen darf samt Freisitz nicht mehr als 24 Quadratmeter groß sein.

Diese und weitere Bestimmungen sind in der Gartenordnung des Stadtverbandes der schweinfurter Kleingärtner, der Satzung der Kleingartenvereinigung e. V. Schweinfurt sowie des deutschlandweit gültigen Bundeskleingartengesetzes geregelt.

Bitte besuchen Sie uns, die Kleingärten stehen jedermann offen!