Anträge der Vorstandschaft für die Jahreshauptversammlung

Anträge auf Entgelterhöhung für verschiedene Dienste

Arbeitsdienst: Entgelt auf 12,00 € (anläßlich der Erhöhung des Mindestlohnes 2022 durch die Bundesregierung)

Bei nicht Bearbeitung vom Pflichtstück wird ein Entgelt von 60 € erhoben.

Bei Wasseröffnung/Wasserschließung: bei nicht Anwesenheit/oder Vertreter und bei Unentschuldigt sein wird ein Entgelt von 50,00 € erhoben.

Bei nicht eingebauter Wasseruhr/Zähler wird ein Entgelt von 50,00 € erhoben.

Aus Kostengründen müssen wir die Miete für das Jugendheim (derzeit 50,00 €), die seit 2010 nicht mehr erhöht, wurde auf 70,00 anpassen.

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