Anträge auf Entgelterhöhung für verschiedene Dienste
Arbeitsdienst: Entgelt auf 12,00 € (anläßlich der Erhöhung des Mindestlohnes 2022 durch die Bundesregierung)
Bei nicht Bearbeitung vom Pflichtstück wird ein Entgelt von 60 € erhoben.
Bei Wasseröffnung/Wasserschließung: bei nicht Anwesenheit/oder Vertreter und bei Unentschuldigt sein wird ein Entgelt von 50,00 € erhoben.
Bei nicht eingebauter Wasseruhr/Zähler wird ein Entgelt von 50,00 € erhoben.
Aus Kostengründen müssen wir die Miete für das Jugendheim (derzeit 50,00 €), die seit 2010 nicht mehr erhöht, wurde auf 70,00 anpassen.