Grünflächen

Sehr geehrte Mitglieder,

Wir möchten Sie erneut darauf aufmerksam machen, dass laut unserer Gartenordnung §1 und §2, die Flächen vor den Kleingärten und die Pflichtstreifen von jedem Gärtner ganzjährig Unkrautfrei zu halten sind.

Eure Vorstandschaft

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