Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals auf den Paragraphen
§ 8 Ruhe und Ordnung unserer Gartenordnung
hinweisen.
Unter Berücksichtigung, dass die Anlage für alle Mitglieder und Besucher eine Stätte der Erholung darstellt, sind ruhestörende Gartenarbeiten und andere geräuschverursachende Arbeiten nur in der Zeit von
MO bis FR: zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie von 14:00 und 19:00 Uhr und am SA: zwischen 08:00 und 12:00 Uhr gestattet. Dies gilt auch für Geräte mit Akkubetrieb.
Wir bitten um Einhaltung der Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr
AN SONN- UND FEIERTAGEN SIND RUHESTÖRENDE ARBEITEN UNTERSAGTEure Vorstandschaft